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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben wir uns entschieden, zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter, die Besuche im Krankenhaus bis auf unvermeidbare Kontakte gänzlich zu untersagen. Die Eingänge des Krankenhauses sind ab dem 31. Oktober geschlossen. In Einzelfällen gelten Ausnahmeregelungen, die vorab mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden müssen. Dazu gehört nur der Besuch bei sterbenden/schwerkranken Patienten und die Begleitung des Vaters bei der Geburt des Kindes. Bei der Einweisung ins Krankenhaus darf nur eine gesunde Begleitperson mit ins Krankenhaus, wenn eine kognitive Einschränkung oder eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Die besuchsberechtigte Person muss gesund sein, darf keine Krankheitssymptome aufweisen und keinen Kontakt zu Covid-19-Infizierten gehabt haben.
Um Wartezeiten vor dem Krankenhaus zu vermeiden, können Sie folgenden Fragebogen ausgefüllt mitbringen.