Besuche im Krankenhaus sind eine wichtige Unterstützung für den Patienten. Deshalb versuchen wir, die Besuchszeiten auf allen Stationen so flexibel wie möglich zu gestalten. Grundsätzlich bitten wir Sie, Ihre Besuche auf den Nachmittag zu konzentrieren. Dies bietet Ihnen den Vorteil reduzierter Wartezeiten, da wir die zeitaufwendigen pflegerischen, diagnostischen oder therapeutischen Anwendungen meist am Vormittag durchführen. Bitte nutzen Sie daher, wenn möglich, folgende Besuchszeiten:
Mo. - Fr.: 15:00 - 19:00 Uhr, Sa. u. So.: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 19:00 Uhr.
Ihr Besuch sollte möglichst eine Stunde nicht überschreiten und zeitgleich sollten maximal zwei Personen pro Patient anwesend sein. Kinder unter 12 Jahren sollten von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Mo. - So.: 16:00 - 18:00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Besuchern nicht immer sofort den Zugang zur Intensivstation ermöglichen können oder Sie in seltenen Fällen bitten müssen, die Station kurzfristig zu verlassen. Dann steht Ihnen unser eigens eingerichteter Wartebereich zur Verfügung.
Sollten während Ihres Besuches ärztliche oder pflegerische Behandlungen im Patientenzimmer notwendig sein, müssen – zur Wahrung der Privatsphäre – alle Besucher das Zimmer verlassen.
Bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes eines Patienten sind Besuche selbstverständlich unabhängig von den oben genannten Besuchszeiten möglich.
Bitte führen Sie eine Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Patientenzimmers durch.
Sehr geehrte Angehörige, bevollmächtigte Betreuer und Besucher im St. Nikolaus-Stiftshospital,
ein Ihnen nahestehender Mensch benötigt intensive medizinische Betreuung in unserem Krankenhaus. Für Sie und uns sind jetzt eine gute Kommunikation sowie klar festgelegte Kommunikationswege ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg von Diagnostik, Therapie und Pflege. Sie als Angehöriger, bevollmächtigte Betreuer und Besucher sind für uns und für den Patienten wichtig, denn Sie geben ihm Orientierung, Sicherheit und emotionalen Beistand. Gleichzeitig sind Sie für ihn die „Verbindung nach Außen“, können seine Interessen vertreten und sind für uns eine wichtige Informationsquelle, da niemand den Patienten so gut kennt wie Sie.
Definition einer Haupt-Kontaktperson
Aus Gründen der Ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes dürfen wir Informationen zum Zustand unserer Patienten nur mit deren Einwilligung an zuvor definierte Personen weitergeben. Im Familien- oder Freundeskreis sollte abgesprochen werden, wer als Kontaktperson für das Behandlungsteam zur Verfügung steht. Bereits während der Aufnahme wird die Telefonnummer dieser Person notiert. Die Kontaktperson wird vom Arzt angerufen und über den Zustand des Patienten informiert. Während dieser ersten Kontaktaufnahme wird auch der zukünftige Informationsaustausch besprochen und eine feste Zeit für die Telefonate vereinbart. Bei gravierenden Veränderungen nimmt der Arzt bzw. die zuständige Pflegekraft selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten Kontakt zur festgelegten Person auf.