Das St. Nikolaus-Stiftshospital setzt zahlreiche Maßnahmen zur Etablierung und Aufrechterhaltung einer hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung um.
Für ausgewählte Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit wurden uns Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gewährt. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Maßnahme ist Teil des Deutschen Aufbau-und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.
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